Arbeitsrecht

Wir bieten unseren Mandanten hochwertige Dienstleistungen bei individuellen und kollektiven Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern an.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Arbeitsorganisation, der Vorbereitung von allgemeinen Gesetzen des Arbeitgebers und der Kündigung von Arbeitsverträgen.

Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen der Mandanten, den Anforderungen an die zeitgemäße Anpassung der Arbeitsorganisation und den Marktanforderungen.

Täglich beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und schaffen damit eine Grundlage für die umfassende Aufdeckung und Beilegung von Arbeitskonflikten.

Fachleute: