Sportrecht

Die Entwicklung der Sportbranche und die in jüngster Zeit immer stärkere politische und wirtschaftliche Rolle des Sports in der Gesellschaft bedeutet auch die unmittelbare Entwicklung und Erweiterung des Rechtsgebiets des Sportrechts. Das Sportrecht hat sich in der letzten Zeit als eigenständiger Rechtszweig immer stärker entwickelt und ist im Arbeitskreis der Juristen immer präsenter geworden, wobei seine Entwicklung untrennbar mit den sogenannten klassischen Rechtsgebieten wie Vertrags-, Steuer-, Arbeits- und Schadenersatzrecht verbunden ist. Einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung dieses speziellen Rechtsgebiets stellt die Tatsache dar, dass der Sport sowohl in der Gesellschaft als auch in der Rechtsordnung eine besondere Stellung einnimmt, die sich vor allem aus der autonomen Stellung einzelner Sportorganisationen ergibt, in denen autonome Regeln gelten, und diese wirken sich direkt auf die Position der einzelnen Person und ihrer Rechte gegenüber anderen aus.

In unserer Anwaltsfirma bieten wir die rechtliche Beratung und Vertretung von Sportlern, Sportvereinen und anderen im Sportbereich tätigen Körperschaften an.

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