Wir beraten unsere Mandanten bei der Aufnahme von Finanzanlagen aller Art und bei Umstrukturierung der finanziellen Verpflichtungen. Das zentrale Element des Finanzrechts ist die Regelung der Beziehungen zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern und die mit der Zahlungsabsicherung untrennbar verbundenen Instrumente, z. B. Pfandrechte, Bürgschaften, Wechsel u. ä. Dazu gehört auch Rechtsvertretung in Streitigkeiten auf dem Gebiet des Wechselrechts und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zur Eintreibung von Forderungen oder Abwehr vor unbegründeten Ansprüchen Dritter.
Finanzrecht
Experten im Bereich Finanzrecht:
Standort und kontakt
Die unmittelbare Nähe zu sämtlichen wichtigen gerichtlichen, behördlichen und anderen Institutionen ermöglicht uns, die Interessen unserer Mandanten effizient zu verfolgen.
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